{"id":154,"date":"2020-04-06T14:56:08","date_gmt":"2020-04-06T14:56:08","guid":{"rendered":"http:\/\/kanzlei-laarmann.de\/?p=154"},"modified":"2020-04-06T14:56:10","modified_gmt":"2020-04-06T14:56:10","slug":"fahrerflucht-ein-kavaliersdelikt-welche-rechtlichen-folgen-treten-ein-wie-verhalte-ich-mich-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kanzlei-laarmann.de\/?p=154","title":{"rendered":"Fahrerflucht \u2013 Ein Kavaliersdelikt? Welche rechtlichen Folgen treten ein? Wie verhalte ich mich richtig?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1) Wird Fahrerflucht bestraft?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fahrerflucht ist nach \u00a7 142 des Strafgesetzbuches eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Zudem kann nach \u00a7 69 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die rechtlichen Folgen treten stets ein, sobald man Unfallbeteiligter ist. Dies ist der Fall, wenn man durch ein eigenes Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat und zu einem Sach- oder Personenschaden f\u00fchrt. Es reicht schon aus, wenn man in eine Parkl\u00fccke fahren m\u00f6chte und dabei ein parkendes Auto leicht anf\u00e4hrt. Auch wenn man von au\u00dfen evtl. keine Sch\u00e4den sieht, so k\u00f6nnen vor allem bei modernen Autos Sch\u00e4den im Inneren, an der Elektronik, entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Problematisch ist die Frage nach der Wahrnehmbarkeit eines Unfalls. Sie m\u00fcssen nat\u00fcrlich auch wissen, dass Sie in einem Unfall verwickelt sind. Es reicht aber nicht einfach aus, dass man sagt, man h\u00e4tte nichts mitbekommen, zumal wenn das eigene Fahrzeug keine \u00e4u\u00dferen Sch\u00e4den aufweist. In einem Gerichtsverfahren werden dann h\u00e4ufig Gutachter eingesetzt, die den Unfall so nachkonstruieren k\u00f6nnen, dass sie feststellen, ob man den Unfall wahrnehmen konnte. Meistens wird dann so nachgewiesen, dass Sie zumindest eine Ersch\u00fctterung sp\u00fcren mussten oder aufgrund der \u00d6rtlichkeit das andere Fahrzeug h\u00e4tten sehen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Unfall muss sich auch nicht zwangsl\u00e4ufig auf der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe ereignen, sondern kann durchaus auch auf Privatgrundst\u00fccken, wenn diese dem allgemeinen Verkehrsraum zug\u00e4nglich sind (z.B. Supermarktparkplatz, Grundst\u00fcckseinfahrten oder private Zufahrtswege), erfolgen und durch ein Entfernen, ohne dass man mit dem Unfallbeteiligten die Unfallfeststellungen trifft, macht man sich strafbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2) Wie verhalte ich mich richtig?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen Sie sich nicht vom Unfallort entfernen, Ihnen obliegt in einem solchen Fall eine Wartepflicht. Sie sind verpflichtet Ihrem Unfallbeteiligten Ihre Beteiligung an dem Unfall zu offenbaren, indem Sie mit diesem die Personalien austauschen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist der Unfallbeteiligte jedoch nicht am Unfallort, da Sie z.B. einen parkenden Wagen angefahren haben, so reicht es nicht aus, dass Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen. Sie m\u00fcssen eine angemessene Zeit warten. Wie lange diese Wartezeit dauert h\u00e4ngt von den \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nden ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da man jedoch nicht immer sicher sein kann, wie lange man warten muss, sollte man nach einer l\u00e4ngeren Wartezeit die Polizei informieren, den Unfall schildern und seine Personalien angeben. Diese wird den Halter des besch\u00e4digten Fahrzeugs ermitteln und benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Wartezeit kann nur in einem echten Notfall entfallen, wenn man z.B. eine verletzte Person schnell in das Krankenhaus fahren muss. Eine gesch\u00e4ftliche Angelegenheit ist kein Notfall, unabh\u00e4ngig wie wichtig ein entsprechender Termin sein mag.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist dieser Fall eingetreten, so sind Sie verpflichtet unverz\u00fcglich Ihrer Mitteilungspflicht an den Unfallbeteiligten oder der Polizei nachzukommen. Sie m\u00fcssen dann Ihre Personalien, den Standort Ihres Pkw und das Kennzeichen angeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich im Falle eines Unfalls richtig verhalten. Denn f\u00fcr die Sch\u00e4den wird die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen. Ein Verlassen des Unfallortes bleibt selten unbeobachtet und bringt im Endeffekt nur noch viel mehr \u00c4rger und Kosten ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3) Was soll ich machen, wenn ich ein Schreiben der Polizei erhalte?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In dem Fall, dass Sie die Wartezeit nicht eingehalten haben oder keine Unfallfeststellungen getroffen haben, so wird die Polizei Ermittlungen aufnehmen und Sie z.B. \u00fcber Ihr Kennzeichen ausfindig machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dann sollten Sie zun\u00e4chst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine noch so vermeintlich unwichtige Angabe zur Sache machen, sondern rechtliche Hilfe durch einen Verteidiger in Anspruch nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird Ihnen der Vorwurf der Fahrerflucht gemacht oder haben Sie weitergehende Fragen, so kontaktieren Sie die Kanzlei Laarmann unter der E-Mail Adresse <a href=\"mailto:info@kanzlei-laarmann.de\">info@kanzlei-laarmann.de<\/a> oder unter der Telefonnummer 02043 \/ 30030. Es wird Ihnen schnell weitergeholfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fahrerflucht ist nach \u00a7 142 des Strafgesetzbuches eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. 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