{"id":436,"date":"2025-01-08T07:12:19","date_gmt":"2025-01-08T07:12:19","guid":{"rendered":"https:\/\/kanzlei-laarmann.de\/?p=436"},"modified":"2025-01-08T07:34:16","modified_gmt":"2025-01-08T07:34:16","slug":"strafbefehl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kanzlei-laarmann.de\/?p=436","title":{"rendered":"Strafbefehl"},"content":{"rendered":"<p>Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was Sie nun tun sollen?<\/p>\n<p>Der Strafbefehl ist ein verk\u00fcrztes Strafverfahren, in dem der Beschuldigte statt einer Anklage nur einen Strafbefehl erh\u00e4lt und eine Hauptverhandlung und ein Urteil vor Gericht nicht stattfinden.<\/p>\n<p>Wie und ob dann auf einen Strafbefehl reagiert werden soll, ist von Fall zu Fall individuell und sollte mit einem erfahrenen Strafverteidiger besprochen werden.<\/p>\n<p>Die folgenden Punkte sollten Sie daher nach Erhalt eines Strafbefehls beachten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was ist ein Strafbefehl?<\/p>\n<p>Ein Strafbefehl ist ein verk\u00fcrztes Verfahren, in dem gegen den Beschuldigten eine Strafe festgesetzt wird, ohne Hauptverhandlung. Dieser wird von der Staatsanwaltschaft vor Gericht beantragt.<\/p>\n<p>Diesem Antrag wird stattgegeben, wenn nach Ansicht des Gerichts die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist und ein &#8222;hinreichender Tatverdachte&#8220; besteht.<\/p>\n<p>In diesem Fall wird Ihnen der Strafbefehl schriftlich zugesandt. In dem Brief wird Ihnen der Sachverhalt, der Tatvorwurf und die festgesetzte Rechtsfolge mitgeteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was sollte man unternehmen?<\/p>\n<p>Die Antwort ist nicht so leicht, da jeder Fall individuell zu betrachten ist. Sp\u00e4testens nach Zustellung des Strafbefehls sollten Sie sich an eine Anw\u00e4ltin oder Anwalt wenden, damit Sie richtig vorgehen. Dazu muss der Fall individuell besprochen und insbesondere ist Einsicht in die Akte zu nehmen. Es ist zu beachten, dass die<strong> Einspruchsfrist nur zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls betr\u00e4gt<\/strong>. Daher ist ein schnelles Handeln geboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Einspruch gegen einen Strafbefehl<\/p>\n<p>Sollten wir nach eingehender \u00dcberpr\u00fcfung zu dem Schluss kommen, dass ein Einspruch gegen den Strafbefehl f\u00fcr Sie g\u00fcnstiger ist, werden wir den Einspruch einlegen, um zu verhindern, dass der Strafbefehl rechtskr\u00e4ftig wird.<\/p>\n<p>Aufgrund des Einspruchs hat das Gericht \u00fcber den Tatvorwurf im Rahmen einer Hauptverhandlung zu entscheiden. Das Gericht ist an die H\u00f6he des Strafbefehls nicht gebunden. Dies kann im Ergebnis dazu f\u00fchren, dass die Strafe geringer oder h\u00f6her ausf\u00e4llt, das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich unter <a href=\"mailto:info@kanzlei-laarmann.de\">info@kanzlei-laarmann.de<\/a>\u00a0melden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was Sie nun tun sollen? 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