Fahrerflucht – Ein Kavaliersdelikt? Welche rechtlichen Folgen treten ein? Wie verhalte ich mich richtig?

Fahrerflucht ist nach § 142 des Strafgesetzbuches eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Zudem kann nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden.