Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was Sie nun tun sollen?
Der Strafbefehl ist ein verkürztes Strafverfahren, in dem der Beschuldigte statt einer Anklage nur einen Strafbefehl erhält und eine Hauptverhandlung und ein Urteil vor Gericht nicht stattfinden.
Wie und ob dann auf einen Strafbefehl reagiert werden soll, ist von Fall zu Fall individuell und sollte mit einem erfahrenen Strafverteidiger besprochen werden.
Die folgenden Punkte sollten Sie daher nach Erhalt eines Strafbefehls beachten:
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist ein verkürztes Verfahren, in dem gegen den Beschuldigten eine Strafe festgesetzt wird, ohne Hauptverhandlung. Dieser wird von der Staatsanwaltschaft vor Gericht beantragt.
Diesem Antrag wird stattgegeben, wenn nach Ansicht des Gerichts die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist und ein „hinreichender Tatverdachte“ besteht.
In diesem Fall wird Ihnen der Strafbefehl schriftlich zugesandt. In dem Brief wird Ihnen der Sachverhalt, der Tatvorwurf und die festgesetzte Rechtsfolge mitgeteilt.
Was sollte man unternehmen?
Die Antwort ist nicht so leicht, da jeder Fall individuell zu betrachten ist. Spätestens nach Zustellung des Strafbefehls sollten Sie sich an eine Anwältin oder Anwalt wenden, damit Sie richtig vorgehen. Dazu muss der Fall individuell besprochen und insbesondere ist Einsicht in die Akte zu nehmen. Es ist zu beachten, dass die Einspruchsfrist nur zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beträgt. Daher ist ein schnelles Handeln geboten.
Einspruch gegen einen Strafbefehl
Sollten wir nach eingehender Überprüfung zu dem Schluss kommen, dass ein Einspruch gegen den Strafbefehl für Sie günstiger ist, werden wir den Einspruch einlegen, um zu verhindern, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird.
Aufgrund des Einspruchs hat das Gericht über den Tatvorwurf im Rahmen einer Hauptverhandlung zu entscheiden. Das Gericht ist an die Höhe des Strafbefehls nicht gebunden. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass die Strafe geringer oder höher ausfällt, das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.
Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sich unter info@kanzlei-laarmann.de melden.