Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter in der Corona-Krise

Infolge der Corona-Krise erfolgten durch Bund und Länder diverse Maßnahmen, die unsere Rechte zum Schutz für Gesundheit und Leben, einschränkt. Insbesondere wird die Freizügigkeit eingeschränkt und damit sind viele Reisen in den nächsten Monaten nicht mehr möglich. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung bis Ende April 2020 ausgesprochen, doch es ist mit einer Verlängerung dieser Warnung zur rechnen, da diese Pandemie noch nicht überwunden ist.

Es stellen sich die Fragen, welche Rechte stehen mir zu? Muss ich mich auf das Angebot des Reiseveranstalters einlassen und einen Gutschein annehmen, den ich in den nächsten Jahren einlösen kann?

Grundsätzlich gilt, dass wenn die Leistung des Reiseveranstalters nicht erbracht werden kann, muss er den gezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Absage der Pauschalreise zurück erstatten. Wurde ein individueller Flug mit EU-Bezug gebucht, muss die Erstattung binnen 7 Tagen erfolgen. Zurzeit ist eine „Gutscheinlösung“ in der Diskussion, wonach der Reisende den Gutschein akzeptieren muss. Dies ist jedoch seitens der EU-Kommission noch nicht abschließend beurteilt. Daher sollte man auf der sicheren Seite sein und seine Rechte möglichst schnell durchsetzen.

Leider warten zurzeit die Verbraucher lange auf eine Rückerstattung oder die Reiseveranstalter reagieren nur sehr verzögert und berufen sich auf die aktuelle spezielle Situation, die eine Überlastung bedeutet. Dies ist zwar alles nachvollziehbar, dennoch haben Sie auch Rechte und Kosten, die Ihnen zustehen.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann in dem Fall einer Stornierung nur bedingt helfen, da viele Versicherungen den Schutz ausschließen, wenn die Reise aufgrund einer Pandemie nicht angetreten werden kann. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 von der WHO als Pandemie eingestuft.

Ebenso wie die Reisen werden Events und Veranstaltungen abgesagt. Die Regelung ist dieselbe, man kann sein Geld zurück verlangen. Allerdings gilt dies nicht für die Kosten des dafür separat gebuchten Hotels oder der Anreise.

Setzen Sie sich in dieser Zeit gerne mit uns in Verbindung. Wir haben Erfahrung mit der Abwicklung von Reiseverträgen und stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Auf Wunsch werden unter Berücksichtigung des Mindestabstandes und dere Hygieneregeln Termine wahrgenommen.

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